Wer die Einladung zur Mitgliederversammlung mit den Änderungswünschen des Vorstandes liest, kann schon erhebliche Zweifel bekommen:
Offizieller Fady Maalouf Fanclub e.V.
am Samstag 04.07.2009 in Düsseldorf
Ort der Veranstaltung:
Jakobuskirche
Am Schabernack 37
40229 DüsseldorfBeginn: 14 Uhr
Dauer: voraussichtlich 3 Stunden
Tagesordnung
* 1) Begrüßung
* 2) Formalia
* 2.6) Feststellung der satzungsgemäßen Ladung
* 2.7) Feststellung der Anzahl der stimmberechtigten Teilnehmer
* 2.8) Feststellung der Beschlußfähigkeit
* 2.9) Genehmigung der Tagesordnung* 3) Rechenschaftsbericht
* 3.6) Information über die Gründung des Vereins, den Vorstand sowie die aktuelle Mitgliederzahl
* 3.7) Tätigkeitsbericht 2008 / 2009. Welche Aktionen haben 2008 / 2009 stattgefunden
* 3.8) Finanzieller Bericht 2008* 4) Entlastung des Vorstandes
* 5) Neuwahlen von Kassenprüfern
* 6) Antrag des Vorstandes auf Satzungsänderungen
1. Änderung § 1 Absatz 1 + 2
§ 1 Absatz 1 + 2 lauten bisher:
Der Verein führt den Namen Offizieller Fady Maalouf Fanclub und hat seinen Sitz in Hamburg.
Der Verein wurde am 04.09.2008 gegründet und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „e.V.”
Der Sitz des Vereins soll nach dem Rücktritt von Petra Christiansen-Dennett vom Amt der 1.Vorsitzenden von Hamburg nach Babenhausen (Wohnort der jetzigen 1. Vorsitzenden) verlegt werden, da in Hamburg keine Verwaltungstätigkeiten mehr ausgeführt werden, insbesondere aber keine postalische Anschrift des Vereins mehr vorhanden ist.
§ 1 Absatz 1+ 2 sollen daher folgenden Wortlaut erhalten:
§ 1 Name, Sitz, Gründung, Eintragung, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Offizieller Fady Maalouf Fanclub und hat seinen Sitz in Babenhausen.
Der Verein wurde am 04.09.2008 gegründet und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dieburg eingetragen werden. Er führt den Namenszusatz „e.V.”
2. Änderung § 1 Absatz 3:
§ 1 Absatz 3 lautet bisher:
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.09. und endet am 31.08. des Folgejahres.
Das Geschäftsjahr soll aus Vereinfachungsgründen vom 01.09. – 31.08. auf den 01.01. – 31.12. eines Jahres verlegt werden.
Daher ist folgende Satzungsänderung erforderlich:
§ 1 Absatz 3 lautet zukünftig wie folgt:
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines Jahres.
3.Änderung § 3:
§ 3 lautet bisher:
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist demokratisch, parteipolitisch neutral, überkonfessionell und unabhängig.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder haben weder bei ihrem Ausscheiden noch bei Auflösung des Vereins Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
Aufwandsentschädigungen dürfen an Vorstandsmitglieder gezahlt werden, soweit sie angemessen und verhältnismäßig sind und dies die ehrenamtliche Vorstandstätigkeit betrifft. Die Festlegung erfolgt durch Beschluss des Gesamtvorstandes.
Das zuständige Finanzamt hat dem Verein die geplante Gemeinnützigkeit nicht erteilt. Der Fanclub verfolgt keinen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zweck i.S.d. § 52 AO. Daher ist § 3 Absatz 1 – 4 der Satzung ersatzlos zu streichen.
§ 3 lautet zukünftig wie folgt :
§ 3 Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigungen dürfen an Vorstandsmitglieder gezahlt werden, soweit sie angemessen und verhältnismäßig sind und dies die ehrenamtliche Vorstandstätigkeit betrifft. Die Festlegung erfolgt durch Beschluss des Gesamtvorstandes.
4. Änderung § 7 Absatz 2 Satz 1:
§ 7 Absatz 2 Satz 1 lautet bisher wie folgt:
Der Beitrag ist im Eintrittsjahr mit Annahme des Antrages anteilig für das laufende Geschäftsjahr, in den Folgejahren jeweils zum 01.09. eines jeden Jahres im voraus zu entrichten.
§ 7 Absatz 2 Satz 1 lautet zukünftig wie folgt:
Der Jahresbeitrag ist im Eintrittsjahr mit Annahme des Antrages für das laufende Geschäftsjahr, in den Folgejahren jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres im voraus zu entrichten. Für bereits bestehende Mitgliedschaften ist vom 01.09. – 31.12.09 der anteilige Jahresbeibeitrag fällig.
5. Änderung § 10
§ 10 lautet bisher wie folgt:
§ 10 Beschränkung der Vertretungsmacht
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von einzelnen Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über
€ 5.000 hinaus, insbesondere auch für die Aufnahme von Darlehen oder die Übernahme von Bürgschaften, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Die Beschränkung des Vorstands zum Abschluss von Rechtsgeschäfte mit Wirkung gegen Dritte bis zu höchstens € 5.000 entfällt.
§ 10 wird daher zukünftig wie folgt lauten:
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für die Aufnahme von Darlehen oder die Übernahme von Bürgschaften, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
6. Änderung § 12 Absatz 8
§ 12 Absatz 8 lautet bisher wie folgt:
Ein Mitglied darf höchstens 3 andere Mitglieder vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist schriftlich zu erteilen und vor Beginn der Mitgliederversammlung vorzulegen.
Die Vertretung von in der MV nicht anwesender Mitglieder durch Vollmachterteilung an anwesende Mitglieder entfällt.
§ 12 Absatz 8 wird daher ersatzlos gestrichen.
* 7) Haushaltsplan 2009
*
Aktionen für das Jahr 2009
* 9) Anträge
* 10) Sonstiges




Einige Vorgänge auf Fady Maaloufs Homepage scheinen seinen Fans überhaupt nicht zu gefallen. Wir sind der Sache einmal nachgegangen …